Wichtige Informationen zur Sprengung am Kraftwerk Ibbenbüren

21. März 2025, 07:00 UhrSchlagwörter: , , , , , , ,

Ablauf, Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen am Sonntag, 6. April

Ibbenbüren, 21. März 2025.
In einem kontrollierten Rückbauverfahren werden am Sonntag, 6. April, das Kesselhaus und der Luftvorwärmer des Kraftwerks Ibbenbüren gesprengt sowie der Kühlturm des Kraftwerks zu Fall gebracht. Die Stadt Ibbenbüren informiert hiermit alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte umfassend über den Ablauf, die Sicherheitsmaßnahmen und die notwendigen Vorbereitungen. Ziel ist es, einen geordneten und sicheren Ablauf zu gewährleisten, bei dem sowohl die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Einsatzkräfte bestmöglich geschützt sind.

Karte zum Sperrbereich (Foto: Stadt Ibbenbüren)

Karte zum Sperrbereich (Foto: Stadt Ibbenbüren)

Sperrgebiet und Einsatzkräfte
Im betroffenen Sicherheitsbereich (siehe beigefügte Karte) leben etwa 130 Anwohnerinnen und Anwohner sowie rund 700 Bewohnerinnen und Bewohner der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE). Etwa 100 Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk (THW) werden am 6. April vor Ort tätig sein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Der Sicherheitsbereich wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der für Sprengung und Rückbau verantwortlichen Hagedorn Unternehmensgruppe, der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ibbenbüren als örtliche Ordnungsbehörde festgelegt. Die detaillierte Karte des Sicherheitsbereiches ist auch auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.

Evakuierungsmaßnahmen und Unterstützung
Die im Zuge der Sprengung beziehungsweise des Rückbaus notwendige Evakuierung der Anwohnenden im Sicherheitsbereich betrifft folgende Häuser:

• Alpenstraße 132, 141, 142, 143
• Höhenstraße 17, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 30, 31, 33, 35, 38, 39, 40, 48, 50, 50a, 52, 54, 64
• Osnabrücker Straße 142, 143, 148, 150, 152, 158 und 170
• Rochusstraße 121
• Schafberger Postweg 45, 47, 49, 51, 52, 75
• Schwarzer Weg 3, 10, 12, 14, 16

Zwischen Montag, 24. März, und Donnerstag, 3. April, wird das Ordnungsamt der Stadt Ibbenbüren die betroffenen Haushalte besuchen, um Fragen zu klären und sich ein Bild von der Situation vor Ort und möglichen Besonderheiten zu machen. Anwohnerinnen und Anwohner, die für die Evakuierung einen Krankentransport oder andere Hilfe benötigen, werden gebeten, sich bereits jetzt bei der Stadt zu melden (Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice, Telefon 05451 931-3200, Mail ordnungsamt@ibbenbueren.de).

Am Tag der Sprengung sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, den Sicherheitsbereich spätestens bis 8 Uhr morgens zu verlassen. Anschließend erfolgen umfassende Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sind von der Hagedorn Unternehmensgruppe eingeladen, in einem Eventzentrum am Rande des Sicherheitsbereiches die Sprengung und den Rückbau zu verfolgen. Für die Anwohnenden, die sich zur Veranstaltung angemeldet haben, stellt Hagedorn Taxen für den Transport zur Eventfläche zur Verfügung. Parallel dazu wird die ZUE geräumt; für die Bewohnerinnen und Bewohner steht eine Sporthalle als Aufenthaltsort zur Verfügung.

Plan zu Verkehrssperrungen und Umleitungen (Foto: Hagedorn Unternehmensgruppe)

Plan zu Verkehrssperrungen und Umleitungen (Foto: Hagedorn Unternehmensgruppe)

Verkehrs- und Parkregelungen
Die Straßen im und rund um den Sicherheitsbereich werden weiträumig abgesperrt. Es werden Umleitungen eingerichtet (siehe beigefügten Plan). Zudem ist darauf zu achten, dass in den Straßen des Sperrgebietes keine Fahrzeuge abgestellt werden, um die ungehinderte Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu ermöglichen. Bis zum Beginn des Sperrgebietes sind einzelne Straßenbereiche als „Anlieger frei“ befahrbar, wobei Besuchende in diesen Zonen gebeten werden, vor 8 Uhr anzureisen. Nach 8 Uhr ist der Zugang ausschließlich berechtigten Personen, wie Anwohnenden oder Pflegediensten, gestattet.

Polizei und Drohnenregelung
Da sich die Polizeistation Ibbenbüren im Sperrgebiet befindet, wird diese vorübergehend ausgelagert. Am 6. April ist die Polizei bereits ab 7 Uhr bis in den Nachmittag in den Räumen des städtischen Bürgerbüros (Nebenstelle Rathaus, Alte Münsterstraße 19) erreichbar. Zudem sind gemäß Luftverkehrs-Ordnung Drohnenflüge über oder innerhalb des Kraftwerksgeländes im seitlichen Abstand von 100 Metern untersagt. Eine entsprechende Flugverbotszone wird eingerichtet und kontrolliert, sodass nur Drohnen zur Geländeerkundung und Überwachung durch Sicherheitsbehörden und das Abbruchunternehmen zugelassen sind.

Zeitlicher Ablauf von Sprengung und Abbruch
Der Ablauf am 6. April gestaltet sich wie folgt: Bis 8 Uhr müssen alle Personen den Sperrbereich verlassen. Etwa um 11 Uhr erfolgt die Sprengung von Kesselhaus und Luftvorwärmer, gefolgt vom Rückbau des Kühlturms um etwa 12 Uhr. Bei planmäßigem Ablauf kann der Sicherheitsbereich nach den Kontrollen bereits gegen 13 Uhr wieder freigegeben werden. Sollten Verzögerungen eintreten – beispielsweise durch die Nichteinhaltung der Absperrungen – kann sich die Aufhebung des Sicherheitsbereichs auch nach hinten verschieben. Die Freigabe wird über Lautsprecherdurchsagen, das Abrücken der Sperrposten sowie über die Internetseite und die sozialen Medien der Stadt Ibbenbüren bekanntgegeben.

Kontakt und Appell
Die Stadt Ibbenbüren bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die genannten Sicherheits- und Verkehrsvorgaben strikt einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Für weitere Informationen und bei Fragen wird der Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice der Stadt Ibbenbüren am Sonntag, 6. April, ab 7 Uhr eine Hotline unter Telefon 05451 931-3200 einrichten.

21.03.2025

Quelle: Stadt Ibbenbüren

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